Da dies mein erster Post in diesem noch jungen Jahr ist, wünsche ich allen ein frohes, gesundes und vor allem unfallfreies neues Jahr!
Einer der guten Vorsätze, die sich das Bundesverkehrsministerium für das neue Jahr vorgenommen hat, ist die Überarbeitung von veralteten Gesetzen. Ein dringend zu überarbeitendes Gesetz ist die Dynamopflicht an Fahrrädern und einem Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums zufolge sind zeitgemäße Änderungen bereits für das Frühjahr geplant.
Das seit 1970 existierende Gesetz schreibt aktuell das Vorhandensein eines Dynamos an Fahrrädern vor. Einzige Ausnahme sind bisher Rennräder unter 11 kg. Allen anderen droht ein Busgeld von 15 EUR, wenn man nur mit Batterielicht unterwegs ist und man es nicht mit einem kulanten Polizisten zu tun hat.
Ich bin gespannt wie schnell über den Antrag entschieden wird…
Das hier kann man auf Wikipedia mittlerweile dazu lesen:
“Am 5.7.2013 beschloss der Bundesrat eine Änderung der StVZO, nach der neben dem Dynamo auch Batterie- und Akkubetriebene Beleuchtung für alle Fahrradtypen zugelassen ist. Eine Bestätigung durch die Bundesregierung, die die Verordnung erst rechtsgültig in Kraft setzt, steht aus.”
Da soll ja meines Wissens nochmal nachgebessert werden. Die LED Beleuchtung soll dauerhaft angebracht sein, damit dürften alle vorhandenen Leuchten nicht zugelassen sein. Weiterhin sollen sie einen Akku-Indikator haben…